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Bilaterale Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Gott und die Würde
des Menschen

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Umschlaggrafik: Karin Cordes, Paderborn

© 2017 by Bonifatius GmbH Druck · Buch · Verlag Paderborn und Evangelische Verlagsanstalt GmbH, Leipzig

ISBN 978-3-89710-702-1 (Bonifatius)
ISBN 978-3-374-04958-5 (Evangelische Verlagsanstalt)
eISBN 978-3-89710-723-6

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1.Die ökumenische Dimension der Debatte über die Menschenwürde

1.1Menschenwürde in der öffentlichen Debatte

1.2Das Menschenwürde-Argument in der Debatte ethischer und rechtlicher Probleme Ausgewählte Beispiele

Am Anfang des Lebens: Stammzellforschung

In der Mitte des Lebens: Kinderarmut und Bildung

Am Ende des Lebens: Sterbehilfe

2.Prinzipien der ethischen Urteilsbildung im Lichte konfessioneller Traditionen

2.1Unterschiedliche konfessionelle Zugänge zur ethischen Reflexion

2.2Wachsende ökumenische Verständigung in der ethischen Reflexion

2.2.1Ethische Urteilsbildung als gemeinsame Aufgabe der Kirchen

2.2.2Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums als Grundlage der gemeinsamen ethischen Verständigung

2.2.3Gottebenbildlichkeit als Fundamentalartikel Theologischer Anthropologie

2.2.4Sozialverkündigung als gemeinsame ökumenische Aufgabe der Kirchen

2.3Theologische Grundlegungen der ethischen Reflexion

2.3.1Schrift und Tradition – eine theologische Grundlagenbestimmung im ethischen Kontext

2.3.2Gesetz und Evangelium – eine theologische Unterscheidung im ethischen Kontext

2.4Erkenntnisse durch das Gespräch mit nichttheologischen Wissenschaften

2.5Grundformen ethischer Argumentation im Christentum

2.5.1Naturrecht und natürliches Sittengesetz

2.5.2Verantwortungsethik

2.5.3Diskursethik

2.5.4Tugendethik

2.5.5Güterethik

2.6Individuelle und institutionalisierte Formen der ethischen Entscheidungsfindung

2.6.1Gewissen und synodale Prozesse

2.6.2Gewissen und lehramtliche Autorität

2.7Zusammenfassung und Ausblick

3.Perspektiven Theologischer Anthropologie im Lichte des biblischen Zeugnisses

3.1Grundlinien biblischer Anthropologie

3.1.1Der Mensch als Gottes Ebenbild

3.1.2Der Mensch in seiner Schuld und Not

3.1.3Die Erlösung des Menschen

3.1.4Anfang und Ende des Lebens

3.1.5Option für die Armen

3.2Menschenwürde als Grundbegriff gegenwärtiger Theologischer Anthropologie

3.2.1Zur Geschichte des Menschenwürdebegriffs

3.2.2Wer ist der Mensch? – Grundelemente Theologischer Anthropologie

Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Der Mensch in seiner Schuld und Not

Die Erlösung des Menschen

3.2.3Die theologische Begründung der Menschenwürde

Die Würde des Ebenbildes Gottes. Schöpfungstheologische Begründung

Die Würde des wahren Menschen. Christologische Begründung

Die Würde des zur Rechtfertigung Berufenen. Rechtfertigungstheologische Begründung

Die Würde des zur Vollendung Bestimmten Eschatologische Begründung

3.3.Zusammenfassung und Ausblick

4.Der ökumenische Umgang mit Konvergenzen und Divergenzen in der Ethik

4.1Der differenzierte Konsens in der Theologischen Anthropologie

4.1.1Grundlegende Übereinstimmungen in der Theologischen Anthropologie

4.1.2Charakteristische Profile Theologischer Anthropologie und ihre ökumenische Bedeutung

Die Macht der Gnade

Das Unheil der Sünde

Die Verantwortung des Menschen

Der Gehorsam gegen Gottes Gebot

4.1.3Gemeinsamer Dienst

4.2Differenzierter Konsens und begrenzter Dissens in der Ethik

4.2.1Das Verhältnis zwischen dem differenzierten Konsens und dem begrenzten Dissens in der Ethik

4.2.2Der differenzierte Konsens und begrenzte Dissens im Zusammenhang der Diskussion ethischer und rechtlicher Probleme – Ausgewählte Probleme

Am Anfang des Lebens: Forschung mit embryonalen Stammzellen

In der Mitte des Lebens: Kinderarmut und Bildung

Am Ende des Lebens: Sterbehilfe

4.3Zusammenfassung und Ausblick

5.Optionen für Menschlichkeit. Das Zeugnis der Bergpredigt

„Selig die Armen im Geiste; denn ihrer ist das Himmelreich“ (Mt 5,3).

„Selig die Trauernden; denn sie werden getröstet werden“ (Mt 5,4).

„Selig, die sanftmütig sind; denn sie werden die Erde erben“ (Mt 5,5).

„Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie werden gesättigt werden“ (Mt 5,6).

„Selig, die barmherzig sind; denn sie werden Barmherzigkeit erlangen“ (Mt 5,7).

„Selig, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen“ (Mt 5,8).

„Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Kinder Gottes heißen“ (Mt 5,9).

„Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich“ (Mt 5,10).

Abkürzungen

Mitglieder der Bilateralen Arbeitsgruppe (2009-2016)

Vorwort

„Gott und die Würde des Menschen“ lautet der Titel des Abschlussdokumentes der dritten Bilateralen Arbeitsgruppe. Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat sie sich seit 2009 mit diesem Thema befasst. Nun legt sie mit dieser Studie die Ergebnisse ihrer Beratungen und Diskussionen der Öffentlichkeit vor.

Hierbei stellt sich die dritte Bilaterale Arbeitsgruppe in die Tradition ihrer beiden Vorgängerkommissionen, die 1984 das Dokument „Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament“ und 2000 „Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen“ veröffentlicht haben. Ebenso wie die beiden bisherigen Gesprächsrunden sieht die dritte Bilaterale Arbeitsgruppe ihre Arbeit im Kontext des Dialogs zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, der 2017 sein 50. Jubiläum feiert und der in dem gemeinsam verantworteten Gottesdienst zum Reformationsgedenken am 31. Oktober 2016 in Lund unter der Leitung von Papst Franziskus sowie dem Präsidenten und dem Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes, Bischof Dr. Munib A. Younan und Pfarrer Dr. Martin Junge, einen Höhepunkt fand.

In ihrer Methodik knüpft die Kommission an die Tradition der bisherigen lutherisch/römisch-katholischen Dialoge auf nationaler und internationaler Ebene an. Die Suche nach einem differenzierten Konsens ist der leitende hermeneutische Grundsatz der Studie. Wie ihre Vorgängerkommissionen zielt die dritte Bilaterale Arbeitsgruppe darauf, ökumenische Gemeinsamkeiten differenziert zu beschreiben. Bestehende Unterschiede werden markiert und unter dem Aspekt bewertet, ob sie in ihrer Verschiedenheit offen aufeinander hin sind und wechselseitig als komplementäre Bereicherung der eigenen Sicht oder doch als Trennungsgrund zu gelten haben.

Inhaltlich wendet sich die Bilaterale Arbeitsgruppe hingegen einem Themenkomplex zu, der im bilateralen Dialog unserer beiden Kirchen bislang noch keine intensive Aufmerksamkeit erfahren hat, jedoch im deutschen und auch im europäischen und weltweiten Kontext der letzten Jahre virulent ist: die Anthropologie und damit verbunden die ethische Urteilsfindung in unseren Kirchen. Die uns von den kirchenleitenden Organen aufgegebene Themenstellung „Gott und die Würde des Menschen“ hat sich als tragfähig erwiesen, einerseits die großen theologischen Gemeinsamkeiten unserer Kirchen in der Lehre vom Menschen aufzuzeigen und andererseits den deutlicher gewordenen Unterschieden in der ethischen Bewertung von einzelnen Fragen menschlicher Lebensführung gerecht zu werden.

Die Studie baut auf den Ergebnissen der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre auf, die am 31. Oktober 1999 in Augsburg feierlich vom Lutherischen Weltbund und der katholischen Kirche unterzeichnet wurde. Zugleich setzt sie sich aber auch mit ihrer teils kritischen Rezeption in der Theologie konstruktiv auseinander. Das Dokument erprobt neue Wege für den ökumenischen Umgang mit ethischen Fragestellungen und Kontroversen, indem es prüft, ob sich die Methodik des differenzierten Konsenses auch in der ethischen Urteilsfindung bewährt. Abweichende Positionen in einzelnen ethischen Fragen sind als begrenzter Dissens zu verstehen, der aber nicht einen fundamentalen Gegensatz in der Anthropologie oder in der Methodik ethischer Urteilsfindung offenbart, sondern lediglich Unterschiede bei der Anwendung ethischer Prinzipien und in der Einschätzung strittiger Grenzfragen erkennen lässt.

Die Veröffentlichung dieses Abschlussberichtes geschieht in der Verantwortung der Bilateralen Arbeitsgruppe. Sie bittet die auftraggebenden Kirchen zu prüfen, ob die dargelegten Überlegungen hilfreich sind, um sowohl die theologischen Gemeinsamkeiten in der Anthropologie wie in vielen Bereichen der Ethik zu stärken als auch mögliche Konflikte in ethischen Fragen besser zu verstehen und sachgemäß mit ihnen umzugehen. Sie hofft, dass die Ergebnisse die Kirchen einander näher bringen und sie befähigen, noch stärker gemeinsam für die Würde des Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten.

Auch wenn sich diese Studie in erster Linie an die auftraggebenden Kirchen wendet, würden wir uns freuen, wenn sie sich auch als ein hilfreiches und weiterführendes Angebot für die anderen Kirchen in Deutschland erweist und das Gespräch mit allen, die sich für die Würde des Menschen einsetzen, öffnet. Wir bitten die Vertreter und Vertreterinnen der wissenschaftlichen Theologie, sich an der Prüfung und weiteren Klärung der aufgeworfenen Fragen zu beteiligen.

Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber hat als lutherischer Co-Vorsitzender die dritte Bilaterale Arbeitsgruppe von den allerersten Vorüberlegungen an begleitet. Durch seinen viel zu frühen Tod war es ihm nicht vergönnt, diese Arbeit zu beenden. Die Bilaterale Arbeitsgruppe dankt ihm für sein großes Engagement sowie seine theologische und strukturelle Klarheit, mit denen er diese Studie maßgeblich mitgeprägt hat. Der Dank gilt in gleicher Weise Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der vor seinem Wechsel in das Amt des Präfekten der Glaubenskongregation 2012 die Arbeitsgruppe mit auf den Weg gebracht und als ihr katholischer Co-Vorsitzender intensiv begleitet hat.

Magdeburg / Bückeburg, 25. November 2016

Dr. Gerhard Feige

Dr. Karl Hinrich Manzke

Bischof von Magdeburg,

Landesbischof von

Vorsitzender der

Schaumburg-Lippe,

Ökumenekommission der

Catholica-Beauftragter

Deutschen Bischofskonferenz

der VELKD

Vorsitzende der Bilateralen Arbeitsgruppe

Einleitung

1. Die christlichen Kirchen beteiligen sich seit vielen Jahren an den öffentlichen Debatten über ethische, politische und rechtliche Fragen. Dies geschieht auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich zu aktuellen gesamtgesellschaftlichen Anliegen der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz immer wieder geäußert und werden dies auch weiterhin tun. Gleiches gilt für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), die einzelnen evangelischen Landeskirchen, die katholischen Bistümer und vielfältigen christlichen Organisationen, die sich gesellschaftlich engagieren. Neue Perspektiven ergaben sich, als die evangelische und die katholische Kirche sich entschlossen, ihre Übereinstimmung in sozial- und bioethischen Fragen in „Gemeinsamen Texten“ zum Ausdruck zu bringen.1 Im Wahrnehmen von Gefahren, etwa des Rüstungswettlaufs oder der zunehmenden Umweltbelastungen, in Fragen des Lebensschutzes, des Umgangs mit Asylsuchenden und im Blick auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Deutschland werden konkrete ethische Ansprüche an Staat und Gesellschaft gemeinsam formuliert und öffentlich zur Geltung gebracht. In diesen Texten hat sich eine große ökumenische Gemeinsamkeit in vielen ethischen Fragen gezeigt. In praktischer Hinsicht setzen die Kirchen diese theologischen und ökumenischen Impulse im diakonischen Handeln und in gemeinsamen öffentlichen Initiativen um. Dies alles wurde als Signal für das Wachsen der Ökumene in Deutschland aufgenommen.

2. In den politischen Debatten um die Stammzellforschung der letzten 15 Jahre kam es zwischen der katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen in der Frage des Stichtages, auf die sich die öffentliche Debatte konzentrierte, zu Differenzen. Auch bei bestimmten Aspekten des assistierten Suizids hatten sich Unterschiede in der Bewertung abgezeichnet. Diese Differenzen wurden auf katholischer Seite oft als neue konfessionelle Abgrenzung gesehen, die den bislang gemeinsamen Grundkonsens in Frage zu stellen drohte und ein gemeinsames politisches Engagement fraglich machte. Für die katholische Seite gehört zum gemeinsamen Zeugnis des christlichen Glaubens auch ein gemeinsames Zeugnis im christlichen Handeln. Auf evangelischer Seite hingegen werden die Unterschiede oft anders bewertet, weil die Freiheit des Einzelnen in seiner Gewissensbildung zum Grundverständnis des evangelischen Glaubens gehört und Differenzen in konkreten Fällen und in der ethischen Theoriebildung als legitimer Ausdruck evangelischer Freiheit interpretiert werden. Es ist ein Anliegen dieser Studie, mögliche gegenseitige Irritationen durch einen methodisch angeleiteten Gesprächsprozess zu verringern, die Diskussion durch Differenzierung zu versachlichen und so sich auf den gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrag zu konzentrieren.

3. Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der VELKD hat sich die dritte Bilaterale Arbeitsgruppe mit dem Thema „Gott und die Würde des Menschen“ befasst. Sie greift dabei auf die zahlreichen sozialethischen Texte der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zurück. Sie geht aber über diese Texte hinaus, indem sie theologisch grundsätzlicher ansetzt und zugleich ihre jeweiligen konfessionellen Überzeugungen ins Gespräch bringt und gemeinsam fruchtbar macht. Die Bilaterale Arbeitsgruppe folgt damit der Tradition ihrer Vorgängerinnen, die sich mit klassischen ökumenischen Fragen der Kirche und der Kirchengemeinschaft beschäftigten.2 Neuland betritt die Bilaterale Arbeitsgruppe allerdings insofern, als sie erstmals eine ethische Fragestellung explizit angeht. Freilich bleibt sie der bisherigen Überzeugung treu, gemäß den Grundlagen der ökumenischen Hermeneutik die Frage nach der Einheit im Glauben zu verfolgen.

4. Anliegen dieses Textes ist es zu klären, wie trotz einzelner Differenzen in ethischen Fragen ein überzeugendes gemeinsames Eintreten der Kirchen für die Menschenwürde möglich ist. Gemeinsam gehen wir von der Überzeugung aus, dass Christinnen und Christen aller Kirchen das tiefe Anliegen miteinander verbindet, ihr ganzes Leben aus dem Glauben an den lebendigen Gott, der sich in Jesus Christus zum Heil der Menschen vermittels des Heiligen Geistes offenbart hat, zu gestalten und sich als Kinder Gottes in Freiheit für die anderen hinzugeben. Glauben und Handeln sind nur dann heilsam aufeinander bezogen, wenn zugleich die Differenzen, die sich zwischen den Kirchen im Urteilen und Handeln ergeben, theologisch ernst genommen werden. Das unabschließbare Ringen um ein gemeinsames Verstehen des Glaubens und eines evangeliumsgemäßen Handelns sollte weder durch autoritative Akte noch durch pluralistische Gleichgültigkeit aufgehoben werden. Christen und Christinnen stehen heute gemeinsam vor denselben Herausforderungen. Diese unterscheiden sich von denen vergangener Jahrzehnte durch ihre Komplexität und Unübersichtlichkeit. Das macht eine neue gemeinsame Anstrengung nötig, um die Würde von Menschen angemessen in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.

5. Die Gliederung dieses Textes ergibt sich aus dem geschilderten Anliegen. Der Text bietet nach einer Hinführung zur ökumenischen Debatte um die Menschenwürde einen Überblick über die konfessionellen Zugänge von katholischer und lutherischer Seite zur ethischen Urteilsbildung. Damit soll ein gegenseitiges Verstehen unterschiedlicher Begründungsmuster ermöglicht werden, das einen respektvollen, kritischen und konstruktiven Umgang mit ethischen Dissensen einschließt. In diesem Teil analysiert der Text Prinzipien der ethischen Urteilsbildung im Lichte konfessioneller Traditionen. Im dritten Teil wird eine gemeinsame, konfessionell verbindende theologische Anthropologie auf biblischer Grundlage dargestellt. Daraus werden Konsequenzen für das gemeinsame Eintreten für die Menschenwürde entwickelt. Trotz der Differenzen in einzelnen ethischen Positionierungen gibt es einen evangelisch-lutherisch/römisch-katholischen Konsens im Verständnis der Menschenwürde, der tief verwurzelt und breit gefächert ist. Gleichwohl kann es zwischen den Konfessionen wie innerhalb von ihnen zu Differenzen in ethischen Einzelfragen kommen. Erstens spiegeln diese die vieldeutige Komplexität der zu beschreibenden naturwissenschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Sachverhalte wider. So können aufgrund unauflösbar mehrdeutiger empirischer Sachverhaltsbestimmungen auch gleiche Grundüberzeugungen zu unterschiedlichen ethischen Urteilen führen. Zweitens entstehen Differenzen, weil Sachfragen immer innerhalb eines bestimmten kulturellen, ökonomischen und politischen Kontextes einer Lösung zugeführt werden müssen. In beiden Fällen differieren ethische Urteile auch aufgrund außertheologischer Faktoren. Drittens können sich Differenzen auf unterschiedliche konfessionelle Begründungsverfahren zurückführen lassen. In diesem Problemfeld soll durch unsere Studie zweierlei gezeigt werden: 1. Das gemeinsame Anliegen der Menschwürde zu betonen, schließt unterschiedliche Begründungsmuster und begrenzte Differenzen in ethischen Einzelfragen nicht aus. 2. Konkrete begrenzte Differenzen in einzelnen Urteilen hindern die katholische und die evangelischlutherische Kirche nicht daran, sich gemeinsam für die Würde von Menschen einzusetzen. Das wird im vierten Kapitel beschrieben. Das fünfte Kapitel entfaltet das Ethos der Menschlichkeit in Gestalt einer Auslegung der Bergpredigt.

6. Mit bemerkenswerter Klarheit und Konsequenz gehen die von den Kirchen seit den späten 1980er Jahren veröffentlichten sozialethischen Dokumente von einem gemeinsamen christlichen Verständnis des Menschen aus, welches „zu den grundlegenden geistigen Prägekräften der gemeinsamen europäischen Kultur“ gehöre.3 Alle Dokumente handeln von der Würde des Menschen als Person: „Der Mensch ist Person. Das ist Grundlage für alle ethischen Aussagen.“4 Die ökumenischen Dokumente vertreten die gemeinsame christliche Auffassung: „Theologisch gesehen konstituiert die Anerkennung des Menschen durch Gott den Menschen als Person.“5 Dieses Begründungsmuster zieht sich durch alle Argumentationen hindurch; in ihnen wird der Mensch als Person mit einer einmaligen und unveräußerlichen Würde verstanden. Auch wenn der Begriff von der Menschenwürde verschiedenen Deutungen offensteht, lebt das Zeugnis der Christen, Christinnen und der christlichen Kirchen in einer pluralistischen Gesellschaft von einer grundlegenden Einmütigkeit ihrer gemeinsamen Überzeugung von der unveräußerlichen Menschenwürde, die in der Gottebenbildlichkeit begründet ist.

7. Die Besonderheit dieses Textes verlangt einige Klärungen hinsichtlich des Auftrages, der Verantwortung, des Referenzrahmens und des Diskussionszusammenhanges, in den hinein dieses Dokument sprechen will. Vom Auftrag und Verantwortungsrahmen her können die Mitglieder der Bilateralen Arbeitsgruppe (BILAG) nur für ihren jeweiligen konfessionellen Hintergrund sprechen. Nur für diesen tragen sie unmittelbar Verantwortung. Das betrifft für die lutherischen Mitglieder der Arbeitsgruppe zunächst das Luthertum der in der VELKD vertretenen Landeskirchen, dann aber auch die internationale, im Lutherischen Weltbund vertretene Gemeinschaft des Luthertums. Für die katholischen Mitglieder der Arbeitsgruppe betrifft es die Verantwortung für die katholische Theologie in Deutschland in ihrem Bezug auf den weltweiten Diskurs von Theologie und Kirche in römisch-katholischer Provenienz. Der Referenzrahmen legt es nahe, sich auch auf gemeinsame ökumenische Äußerungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz zu beziehen. Ohne für die EKD und ihre Gliedkirchen in Gesamtheit sprechen zu können und auch ohne für Alt-Katholiken und andere konfessionelle Gemeinschaften zu sprechen, werden entsprechende Äußerungen und Diskurse mit in den Blick genommen. Den Diskussionszusammenhang des von der BILAG erarbeiteten Textes bildet der öffentliche Diskurs um ethische Fragestellungen. Damit versucht er den Anspruch einzulösen, einen Beitrag zur kirchlichen und öffentlichen Debatte in Deutschland zu leisten.

8. In der Verantwortung des lutherisch-katholischen Dialogs in Deutschland, im Horizont des gemeinsamen Dialogs auf Weltebene, in der Referenz auf die gemeinsame Verantwortung der Kirchen in Deutschland in ihrer unterschiedlichen konfessionellen Prägung und unter Bezug auf die wissenschaftliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit in Deutschland ist dieser Text entstanden. Das macht die Aufgabe komplex und vielfältig. Aber hinter diesem Anspruch kann ein solcher Text um der Sache willen nicht zurückbleiben.

1 Auf den Text „Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz“ (Trier 1989) folgten zahlreiche weitere „Gemeinsame Texte“, so u. a. das Wort „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland. Diskussionsgrundlage für den Konsultationsprozess über ein gemeinsames Wort der Kirchen“ (Hannover/Bonn 1994), „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“ (Hannover/Bonn 1997), „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist.‘ Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht“ (Bonn/Frankfurt a.M./Hannover 1997) und „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft. Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung“ (Hannover/Bonn 2014). 1990 kam es zu einer Stellungnahme zur Organtransplantation, 1998 zu einer Arbeitshilfe zur Xenotransplantation und 1999 zu einer solchen zur Patientenverfügung; letztere wurde unter dem Titel „Christliche Patientenvorsorge“ 2011 in aktualisierter Fassung neu herausgegeben.

2 Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament, Paderborn/Hannover 1984 (künftig als KWS bezeichnet); Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, Paderborn/Frankfurt a. M. 2000 (künftig als CS bezeichnet).

3 Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit (siehe Anm. 1), Nr. 92.

4 „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist“, (siehe Anm. 1), Nr. 115.

5 Gott ist ein Freund des Lebens (siehe Anm. 1), S. 42.

1.
Die ökumenische Dimension der Debatte
über die Menschenwürde

9. Menschenwürde kommt jedem Menschen zu. Sie ist unabhängig von Herkunft, Rasse, Geschlecht und Religion. Sie gilt unbedingt. Sie kann nicht verloren werden, selbst wenn sie von anderen missachtet wird. Aus christlicher Sicht lässt sich sagen: Die Menschwürde ist ein Geschenk Gottes; deshalb ist sie unverfügbar. In der Sprache der Bibel heißt das: Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild. Diese Überzeugung bringen die christlichen Kirchen in die aktuelle Debatte über ethische und rechtliche Probleme ein, für die Gesellschaft und Staat nach Lösungen suchen. Das kirchliche Eintreten für die Würde des Menschen zielt darauf, durch Argumentation und Zeugnis Menschen zu begründeter eigener Urteilsbildung und zu entsprechendem Handeln zu bewegen.

10. Den Kirchen ist schmerzlich bewusst, dass sie lange Zeit den Menschenrechtsbewegungen mit großer Skepsis gegenüberstanden. Sie befürchteten darin eine Relativierung der Glaubenswahrheiten oder einer christlich begründeten Freiheit. Es hat lange gedauert, bis die Kirchen den Begriff der Menschenwürde mit der biblischen Grundüberzeugung von der Gottebenbildlichkeit eines jeden Menschen in Verbindung brachten und ihn sich schließlich zu eigen machten. Menschenwürde und Menschenrechte als politisch-ethische Leitkategorien konnten sich in den säkularen Emanzipationsbewegungen der Neuzeit erst in einem langen Ringen auch in der kirchlichen Lehre durchsetzen. Während nicht wenige Befürworterinnen und Befürworter der modernen Idee der Menschenrechte jeden Anspruch auf religiöse Begründung der Menschenwürde abwehren, weil sie in ihr kirchliche Herrschaftsansprüche am Werk sehen, wollen andere im Gegenteil die moderne Idee der Menschenwürde allein auf christlich-abendländische Kulturtraditionen zurückführen. Beide Perspektiven sind einseitig. Es ist kein Zufall, dass die Idee der Menschenrechte in Europa und Nordamerika entwickelt worden ist, also in christlich geprägten Kulturräumen. Es gibt auch genuin philosophische und juristische Traditionen, die in der Moderne zur Erkenntnis der Menschenwürde und der Menschenrechte geführt haben. Dabei ist zu beachten, dass die Kirchen in ihren Verlautbarungen die Idee der Menschenwürde vollständig erst nach dem Zweiten Weltkrieg und unter dem Eindruck der Shoa zur Geltung gebracht haben. Für die katholische Kirche hat das Zweite Vatikanische Konzil mit seiner Erklärung über die Religionsfreiheit von 1965 den Durchbruch zum modernen menschenrechtlichen Denken eingeleitet. Umso mehr sind die Kirchen heute allen Bewegungen und Initiativen dankbar verbunden, die sich für die Achtung der Menschenwürde aller Menschen eingesetzt haben und weiter einsetzen. Alle Konfessionen haben bis heute mit fundamentalistischen Strömungen zu kämpfen, die unter Berufung auf Gott die Menschenwürde relativieren und die Menschenrechte beschränken wollen. Gegen diese Tendenzen beziehen die evangelischen Kirchen und die katholische Kirche in Deutschland zusammen mit vielen anderen Stimmen immer wieder entschieden Stellung.