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Michael Rohrlich
Abofallen im Netz – Wie Sie teure Klicks vermeiden

schnell+kompakt
ISBN: 978-3-86802-626-9

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Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Lektorat: Sebastian Burkart, Theresa Vögle
Korrektorat: Jennifer Diener
Satz: Dominique Kalbassi
Umschlaggestaltung: Maria Rudi


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Vorwort

Das Thema Abofallen beschäftigt Juristen, geschädigte Verbraucher sowie Medien gleichermaßen und das bereits seit vielen Jahren. Obwohl hierüber mit schöner Regelmäßigkeit berichtet wird, hat diese Masche kaum etwas von ihrem Schrecken eingebüßt und funktioniert im Grunde auch heute noch. Viel zu Viele tappen nach wie vor in die Abofalle und erfüllen die in aller Regel unberechtigten Forderungen der Hintermänner – nicht selten aus Unwissenheit, oft aber auch aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Nach der Rechnung und einer ersten Zahlungsaufforderung wird der Ton in den danach folgenden Mahn- bzw. Inkassoschreiben merklich rauer. Oftmals werden hier Begriffe wie „Klage“, „Strafanzeige“ oder auch „Schufa-Eintrag“ gebraucht, um die Adressaten einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. In einer nicht unerheblichen Anzahl der Fälle dürfte diese Methode auch von Erfolg gekrönt sein.

Auch wenn es sich zunächst banal oder auch „blöd“ anhören sollte – gerade im World Wide Web sind drei Dinge ganz entscheidend, um nicht auf Abzocker hereinzufallen: 1. Kenntnisse über das Medium Internet, 2. gesunder Menschenverstand und 3. das eigene Bauchgefühl. Wie oft kommt es vor, dass sich auch Technikkenner von der Faszination einer eBay-Auktion mitreißen lassen und aus „Spieltrieb“ die begehrte Sache zu einem Preis ersteigern, den sie dafür im „Laden um die Ecke“ niemals bezahlt hätten. Gerade bei Onlineauktionen lässt sich das Phänomen „Nur noch 1 Euro mehr, dann bin ich wieder Höchstbietender!“ sehr oft beobachten. Obgleich eigentlich alle Anbieter von Onlineauktionen inzwischen technische Hilfsmittel bereitstellen, um einen persönlichen Höchstbetrag einzugeben, welcher dann vom Biet-Assistenten automatisch in der Auktion an die anderen Gebote schrittweise angepasst wird, machen davon nur die Wenigsten Gebrauch. Das manuelle Bieten bzw. insbesondere das Überbieten der „Gegner“ im Kampf um die neueste Beute scheint spannender zu sein, als einmal sein Limit einzutragen und untätig zu beobachten, welche Dimensionen der Auktionsbetrag annimmt. Dadurch scheint man den Auktionserfolg aus der eigenen Hand zu geben und keinen Einfluss mehr auf den Ablauf zu haben. Das mag zwar in gewisser Weise stimmen, allerdings läuft man dadurch zwangsläufig Gefahr, am Ende mehr auszugeben, als man eigentlich wollte bzw. als die ersteigerte Sache eigentlich Wert ist.

Dieses Beispiel ist nur eines von vielen, welche die Gefahren der schönen bunten Onlinewelt belegen. Abofallen oder auch so genannte „Fakeshops“, also gefälschte Onlineshops, sind oftmals optisch durchaus ansprechend gestaltet und wirken auf den ersten Blick professionell bzw. seriös. Ein Blick hinter die Kulissen offenbart letztlich aber in einer Vielzahl der Fälle die hinter solchen Websites steckenden Absichten. Wenn man die Kriterien zur Abgrenzung von seriösen und „halbseidenen“ Angeboten kennt, kann man letztere relativ schnell entlarven. Und genau diese Kriterien erfahren Sie als Leser dieses Ratgebers. Sollte das Kind dann doch einmal in den Brunnen gefallen und Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder in die Abofalle geraten sein, haben Sie mithilfe der Lektüre dieses Buchs gute Chancen, unbeschadet aus dieser Falle herauszufinden oder jedenfalls Schadensbegrenzung betreiben zu können.

Aus juristischer Sicht ist die Sachlage inzwischen eindeutig: Den Betreibern von „klassischen“ Abofallenwebsites stehen die Ansprüche, welche sie gegenüber ihren „Kunden“ geltend machen, nicht zu. Es gibt dazu zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die zwar nicht alle auf einer Wellenlänge liegen, aber in der Tendenz eindeutig in Richtung Verbraucherschutz zeigen. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und die so genannte „Button-Lösung“ auf den Weg gebracht. Diese schreibt seit ihrem Inkrafttreten im August 2012 eindeutige Beschriftungen von Bestell-Buttons sowie umfangreiche Informationspflichten auf Seiten der Webshopbetreiber vor. Primäres Ziel: Eindämmung von Abofallen. Aber auch dieses Gesetz hat es bislang nicht geschafft, die Anzahl der vorhandenen Abofallen bzw. deren Opfer merkbar zu reduzieren. Wirksamstes Gegenmittel ist immer noch die Aufklärung der (hauptsächlich betroffenen) Verbraucher. Und genau das will dieser Ratgeber erreichen. Es werden die notwendigen juristischen Grundlagen vermittelt, Praxistipps für den „Fall der Fälle“ gegeben sowie Checklisten und Musterschreiben zur Soforthilfe bereitgestellt. Es versteht sich von selbst, dass kein Ratgeber – egal wie umfangreich oder hochgelobt er auch sein mag – eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen kann. Allerdings hat es sich dieses Werk auf seine Fahnen geschrieben, Internetnutzer mit dem nötigen Hintergrundwissen auszustatten und dadurch zu verhindern, dass die Zahl der Opfer noch weiter steigt.


Rechtsanwalt Michael Rohrlich
www.ra-rohrlich.de
Würselen, im Juli 2013