Handbuch des
Verwaltungsrechts

Band I

Grundstrukturen des deutschen Verwaltungsrechts

Herausgegeben von

Wolfgang Kahl

Markus Ludwigs

 

Mit Beiträgen von

Ino Augsberg · Nadja Braun Binder · Wolfgang Durner · Stefan Fisch

Klaus Ferdinand Gärditz · Max-Emanuel Geis · Frieder Günther

Wolfgang Kahl · Anna-Bettina Kaiser · Jens Kersten · Markus Ludwigs

Mario Martini · Martin Otto · Silvia Pernice-Warnke · Philipp Reimer

Josef Ruthig · Ralf P. Schenke · Sabine Schlacke · Reiner Schmidt

Matthias Schmidt-Preuß · Thomas Simon · Indra Spiecker gen. Döhmann

Ulrich Stelkens · Gernot Sydow · Christian Waldhoff · Astrid Wallrabenstein

Ferdinand Wollenschläger · Jan Ziekow

www.cfmueller.de

Herausgeber

Handbuch des Verwaltungsrechts

Herausgegeben von
Wolfgang Kahl und Markus Ludwigs

Impressum

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ISBN 978-3-8114-8861-8

 

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Vorwort

Während im Verfassungsrecht mit dem „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ ein monumentales Referenzwerk in dritter Auflage vorliegt, fehlt es im Verwaltungsrecht bislang an einer vergleichbaren Gesamtdarstellung. Dem will das Handbuch des Verwaltungsrechts (HVwR) abhelfen. Sein Ziel ist zum einen die gesamthaft-repräsentative Erfassung des in immer mehr Einzelrichtungen auseinanderströmenden deutschen Verwaltungsrechts, um dieses wieder in seiner Vielfalt an einem zentralen Ort zusammenzuführen, in seinen Grundstrukturen zu erläutern und so seine Sichtbarkeit – auch als „Visitenkarte“ der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft im Ausland – zu erhöhen. Anliegen des Handbuchs ist zum anderen die systematische Verarbeitung der Verflechtungen des deutschen Verwaltungsrechts mit anderen Rechtsebenen und Rechtsschichten, insbesondere dem Europa- und Völkerrecht.

Das Handbuch des Verwaltungsrechts ist ein Gemeinschaftswerk der beiden Herausgeber und der am Ende mehr als 250 Autorinnen und Autoren bei inspirierender Beratung durch einen aus acht Hochschullehrerinnen und -lehrern bestehenden Wissenschaftlichen Beirat. Bei der Gewinnung der Autorinnen und Autoren stand die Gewährleistung größtmöglicher Pluralität im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund soll es beim Handbuch des Verwaltungsrechts gerade nicht darum gehen, eine bestimmte programmatische Richtung zu begründen, sondern verschiedene Zugriffe miteinander zu verknüpfen, seien diese stärker an der juristischen Methode oder an Steuerungs- und Governance-Ansätzen orientiert. Die Auswahl der Beteiligten erfolgt allein nach fachlicher Qualität. Andere Gesichtspunkte wie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule, der methodische Ansatz oder die politische Ausrichtung spielen keine Rolle.

Adressatinnen und Adressaten des Handbuchs sind gleichermaßen die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Es bereitet primär für die im Öffentlichen Recht tätigen inländischen Juristinnen und Juristen, aber auch für interessierte Verwaltungsrechtler/-innen anderer Staaten, den Rechtsstoff enzyklopädisch auf, erschließt die Zusammenhänge und Strukturen in der Fülle der Referenzgebiete und führt auseinanderstrebende Detailforschung zusammen. Dabei stellt das Handbuch die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren für das heutige Verständnis wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht ihre inter- und supranationale Verzahnung. Um die Rezeption auch im Ausland zu erleichtern, schließt jeder Beitrag mit einem ausführlichen englischsprachigen Abstract.

Neben den Merkmalen einer systematischen Ordnung des Stoffes und integrativen Themenbehandlung in der Verbundperspektive weist das Handbuch noch eine Reihe von sonstigen konzeptionellen Charakteristika auf, die sein Profil prägen. Dazu gehören vor allem die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht sowie die Vernetzung von materiellem und formellem Recht (insbesondere Prozessrecht). Aktuelle, querschnittsartige Entwicklungen wie die Digitalisierung, die Herausbildung eines Pandemie(folgen-)rechts oder die Bewältigung der Klimakrise und des demografischen Wandels sind „rote Fäden“, die an verschiedenen Stellen des Werks „hervorgezogen“ werden.

Der methodische Ansatz des Handbuchs ist ein grundsätzlich juristisch-dogmatischer, aber stets an die Theorie rückgebundener. Der Interdisziplinarität trägt das Handbuch eingehend Rechnung. Ihr sind zunächst zahlreiche Beiträge in den ersten beiden Bänden gewidmet. In den weiteren Bänden erfolgt sodann eine punktuelle Öffnung schwerpunktmäßig juristischer Beiträge, soweit Fragen mit Bezug zu anderen Fächern in Rede stehen. Paradigmatisch für die Intradisziplinarität steht das Ergänzungsverhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Im Handbuch wird dieser Wechselbezüglichkeit sowohl eigenständig in Band VI („Verwaltungsrecht und Privatrecht“) als auch integrativ in den übrigen Bänden Rechnung getragen.

Insgesamt ist das Handbuch des Verwaltungsrechts auf zwölf Bände angelegt, die im Jahresrhythmus erscheinen sollen. Der vorliegende erste Band handelt von den Grundstrukturen des deutschen Verwaltungsrechts. Er setzt ein mit den historischen Entwicklungslinien vom frühneuzeitlichen Policeystaat des 17. und 18. Jahrhunderts bis hin zur Verwaltung im wiedervereinigten Deutschland. Sodann werden die unterschiedlichen Rechtsebenen und Rechtsquellen des Verwaltungsrechts beleuchtet, bevor die grundlegenden Begriffe und Bezüge eine Entfaltung erfahren. Im Weiteren wendet sich der Band der Typologie des Verwaltungshandelns sowie den Methoden und Nachbardisziplinen zu. Abrundend werden die mit der Digitalisierung, dem demografischen Wandel und der überstaatlichen Verflechtung verbundenen Herausforderungen in den Blick genommen.

Das Projekt „Handbuch des Verwaltungsrechts“ wäre ohne Unterstützer/-innen, die hinter der Idee unseres Gemeinschaftswerkes stehen, nicht möglich. Wir sind daher der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zu tiefem Dank nicht nur für die großzügige Förderung der wissenschaftlichen Vorbereitung dieses Bandes, sondern auch für vielfältige Anregungen und eine stets angenehme und unbürokratische Zusammenarbeit verpflichtet. Namentlich richtet sich unser Dank insbesondere an Herrn Dr. Thomas Kempf und Herrn Dr. Ingomar Lorch.

Dank gebührt weiter dem C.F. Müller Verlag für die Aufnahme des Handbuchs in sein Programm und Frau Alexandra Burrer für die hervorragende Betreuung. Die Redaktion des vorliegenden Bandes lag vor allem in den Händen engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Band I waren Herr Tobias Pascher und Frau Ann-Kathrin Schneider in Würzburg hauptverantwortlich, die insbesondere durch Frau Dorit Boeger, Frau Charlotte Lorenz, Herrn Johannes Steinker und Frau Patricia Zentgraf unterstützt wurden. Der Austausch mit dem Heidelberger Team um Herrn Dr. Torben Ellerbrok, mag. rer. publ. war dabei von größtem Wert. Die englischsprachigen Abstracts wurden von Dr. Naomi Shulman lektoriert.

Ein besonderes Anliegen ist es uns schließlich, Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee und Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof unseren Dank abzustatten. Sie haben das Handbuch des Verwaltungsrechts von Anfang an nicht nur mit Wohlwollen, sondern mit ermutigendem Zuspruch und höchst wertvollem Rat begleitet.

Heidelberg und Würzburg, im März 2021

Wolfgang KahlMarkus Ludwigs

Inhalt Band I

 Vorwort

 Autorinnen und Autoren des Handbuchs

 Wissenschaftlicher Beirat des Handbuchs

 Abkürzungsverzeichnis

 Schrifttumsverzeichnis

 Erster Teil Historie

  § 1 Verwaltung im frühneuzeitlichen Policeystaat des 17. und 18. Jahrhunderts
Thomas Simon

  § 2 Verwaltung im langen 19. Jahrhundert
Stefan Fisch

  § 3 Verwaltung in der Weimarer Republik
Martin Otto

  § 4 Verwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus
Frieder Günther

  § 5 Verwaltung von der Besatzungszeit bis zur Wiedervereinigung
Ulrich Stelkens

  § 6 Verwaltung im wiedervereinigten Deutschland
Ulrich Stelkens

 Zweiter Teil Rechtsebenen und Rechtsquellen

  § 7 Rechtsquellen des Verwaltungsrechts
Ralf P. Schenke

  § 8 Europäisierung des Verwaltungsrechts
Markus Ludwigs

  § 9 Internationalisierung des Verwaltungsrechts
Reiner Schmidt

  § 10 Wechselwirkungen von Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Philipp Reimer

 Dritter Teil Begriffe und Bezüge

  § 11 Verwaltung und Verwaltungsrecht
Christian Waldhoff

  § 12 Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
Wolfgang Kahl

  § 13 Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
Nadja Braun Binder

  § 14 Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
Jan Ziekow

  § 15 Verwaltungsrecht und Privatrecht
Ferdinand Wollenschläger

  § 16 Verwaltungsrecht und Strafrecht
Klaus Ferdinand Gärditz

  § 17 Deutsches Verwaltungsrecht und ausländisches Verwaltungsrecht
Gernot Sydow

 Vierter Teil Typologie des Verwaltungshandelns

  § 18 Eingriffsverwaltung
Max-Emanuel Geis

  § 19 Leistungsverwaltung
Astrid Wallrabenstein

  § 20 Planende Verwaltung
Sabine Schlacke

  § 21 Infrastrukturverwaltung
Wolfgang Durner

  § 22 Gewährleistungs- und Regulierungsverwaltung
Josef Ruthig

  § 23 Informationsverwaltung
Indra Spiecker genannt Döhmann

 Fünfter Teil Methoden und Nachbardisziplinen

  § 24 Juristische Methode, Dogmatik und System
Anna-Bettina Kaiser

  § 25 Konzeption und Methoden der „Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft“
Jens Kersten

  § 26 Verwaltung zwischen Selbstregulierung, staatlicher Steuerung und Governance
Matthias Schmidt-Preuß

  § 27 Verwaltung und Empirie
Ino Augsberg

 Sechster Teil Herausforderungen

  § 28 Digitalisierung der Verwaltung
Mario Martini

  § 29 Demografischer Wandel als Verwaltungsaufgabe
Silvia Pernice-Warnke

  § 30 Verwaltung unter den Bedingungen überstaatlicher Verflechtung
Wolfgang Kahl

 Stichwortverzeichnis

Autorinnen und Autoren des Handbuchs

Professor Dr. Dr. Ino Augsberg,
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Professorin Dr. Nadja Braun Binder, MBA,
Universität Basel

Professor Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M. (London),
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Professor Dr. Stefan Fisch,
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Professor Dr. Max-Emanuel Geis,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Dr. Frieder Günther, M.A.,
Institut für Zeitgeschichte München-Berlin

Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kahl, M.A.,
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Professorin Dr. Anna-Bettina Kaiser, LL.M. (Cambridge),
Humboldt-Universität zu Berlin

Professor Dr. Jens Kersten,
Ludwig-Maximilians-Universität München

Professor Dr. Markus Ludwigs,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Professor Dr. Mario Martini,
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Dr. Martin Otto,
FernUniversität in Hagen

Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. (Edinburgh),
Universität zu Köln

Professor Dr. Philipp Reimer,
Universität Konstanz

Professor Dr. Josef Ruthig,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Professor Dr. Ralf P. Schenke,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Professorin Dr. Sabine Schlacke,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Professor Dr. Reiner Schmidt,
Universität Augsburg

Professor Dr. Matthias Schmidt-Preuß,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Professor Dr. Thomas Simon,
Universität Wien

Professorin Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.),
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Professor Dr. Ulrich Stelkens,
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Professor Dr. Gernot Sydow, M.A.,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Professor Dr. Christian Waldhoff,
Humboldt-Universität zu Berlin

Professorin Dr. Astrid Wallrabenstein
,Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main/Richterin des Bundesverfassungsgerichts

Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger,
Universität Augsburg

Professor Dr. Dr. h.c. Jan Ziekow,
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer/Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung

Wissenschaftlicher Beirat des Handbuchs

Professor Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz,
Universität zu Köln/Richter am Gerichtshof der Europäischen Union

Professor Dr. Peter Michael Huber,
Ludwig-Maximilians-Universität München/Richter des Bundesverfassungsgerichts

Professor Dr. Dres. h.c. Josef Isensee,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof,
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg/Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Professorin Dr. Sabine Schlacke,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Professorin Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.),
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Professorin Dr. Astrid Wallrabenstein,
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main/Richterin des Bundesverfassungsgerichts

Abkürzungsverzeichnis