Details

Krankheitskosten


Krankheitskosten

So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
1. Auflage

von: Wolters Kluwer Steuertipps

9,99 €

Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
Format: EPUB
Veröffentl.: 01.06.2018
ISBN/EAN: 9783868172232
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 36

Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.

Beschreibungen

Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.
Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem "Wellness-Bereich" zuzuordnen ist. Weil Sie im Zweifel die Kosten nicht abziehen dürfen, müssen Sie sich immer die notwendigen Nachweise besorgen – und zwar bereits im Vorfeld der Maßnahme.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sog. zumutbare Belastung überschreiten.
Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes

- der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder
- eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente.
Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn

- es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind,
- Sie Hilfsmittel benötigen, die auch von Gesunden genutzt werden (z. B. ein Massagegerät),
- Sie sich an einem Ort aufhalten müssen, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.Hier reicht dem Finanzbeamten eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Letztlich soll hier nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Maßnahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zu gefährden. Deshalb will der Beamte ein Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen.
Wichtig für Sie: Das amtsärztliche Attest wird durch eine Gesetzesänderung jetzt in viel mehr Fällen verlangt. Hier müssen Sie unbedingt Bescheid wissen, denn ohne amtsärztliches Attest erkennt das Finanzamt die Kosten dann nicht an.
Wir sagen Ihnen,

- wann ein amtsärztliches Attest zwingend erforderlich ist,
- was im amtsärztlichen Attest stehen muss und
- ob in besonderen Fällen auch ein nachträgliches amtsärztliches Attest ausreicht.Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Berücksichtigung hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es deshalb vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht? In diesem Kapitel finden Sie neue Rechtsprechung zu zahlreichen Einzelfällen. Auch die entsprechenden Gesetzesänderungen haben wir berücksichtigt.
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH – Kompetent in Steuern und Geld!

Seit 45 Jahren ist die Akademische Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Informationsdienstleister in den Bereichen Steuern & Finanzen. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen zunehmend auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Das bekannteste Produkt aus dem Hause der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist die Steuersoftware "SteuerSparErklärung".
Unser Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung und Wirtschaftsredakteuren stellt gemeinsam mit externen Experten die oft komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewähren die Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen.
Seit Mitte 1997 gehört die Akademische Arbeitsgemeinschaft zur Fachverlagsgruppe Wolters Kluwer. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam (Niederlande) ist weltweit mit Verlagen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Bildung, Medizin und Wissenschaft tätig.
Unsere Philosophie: Wissen, was zu tun ist.
Alle Produkte und Informationen des Verlages haben ein Ziel: Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe für den Verbraucher und gehen dabei weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Vielmehr findet der Leser Informationen und konkrete Lösungen für seine individuellen Probleme und Lebenssituationen, ohne selbst lange recherchieren zu müssen.
Unsere Mitarbeiter
Das Redaktions-Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung, Rechtsanwälten, Richtern und Wirtschaftsredakteuren stellt die oft sehr komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewährleisten Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen.
Über die Hälfte der Mitarbeiter sind in den Bereichen Kundenberatung, technische Hotline und Kundenbetreuung tätig und sind so mit ihrem Ohr immer am Kunden. Anfragen, Anregungen, Bestellungen und sonstige Kundenwünsche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und zuverlässig erledigt.
Unsere Kunden
Die Akademische Arbeitsgemeinschaft richtet sich mit ihren Produkten an alle Privatpersonen, die ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen "Steuern, Geld und Recht" gerne selbst in die Hand nehmen. Der enge Dialog mit unseren Kunden hilft unseren Experten bei der Weiterentwicklung unserer Produkte. Nicht von ungefähr sehen sich viele unserer langjährigen Leser als Mitglied der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Darauf sind wir besonders stolz.

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren: